Mit der Mobilspionage ist auch die persönliche Freiheit von einem jedem Menschen verbunden. Inwieweit darf man auf so einer Art und Weise in den Privatraum von einer Person eindringen, ist eine Frage, die sehr oft und zurecht gestellt wurde.
Es gibt eine Reihe von typischen Fällen der Mobilspionage und ich glaube, wenn man diese einzeln betrachtet, wird man zu der richtigen, für alle Seiten günstigen, im guten Sinne Kompromisssituation kommen. Denn sicherlich werden bei der Mobilspionage legale Grenzen überschritten, doch sicherlich meint man es damit auch sehr oft gut und hat das moralische Recht und sehr gute Gründe, so etwas zu unternehmen.
Mobilspionage von Kindern
Dies ist wahrscheinlich der am Wenigsten umstrittene Fall von Mobilspionage. Zwar sind die Jugendlichen selber nicht fasziniert davon, doch in der heutigen Zeit ist dies wirklich notwendig. Kleine Kinder kann damit gegen der Aggression von älteren Mitschülern schützen. Sehr oft wird so eine Art von Aggression verschwiegen, weil man Angst hat, dass wenn man es mitteilt, es letztendlich noch schlimmer für einen wird.
Ein anderer typischer Fall ist der Mobbing in der Schule. Diese Erscheinungen sind so gefährlich, dass sie zu einer Depression, physische gesundheitliche Probleme, dauerhaften negativen Traumata, schlechte Ergebnisse in der Schule und einfach wenig Spaß am Leben führen können.
Das verdient ein Kind nicht! Es soll gerettet werden, wenn nötig soll es auch die Schule wechseln. Doch in den meisten Fällen wird es den Eltern nicht vertrauen und die Wahrheit sagen. Mit der Mobilspionage kann man ein paar Tage oder länger das Ambiente, in dem sich das Kind bewegt abhören und vielleicht auch noch die Internetseiten sehen, die es besucht und auf denen es sich aufhält.
Was in den Telefongesprächen, SMS, MMS und Bildern geschieht, kann man auch herausfinden und rechtzeitig reagieren, bevor dem Kind etwas Schlimmes passiert oder seine Entwicklung in eine falsche Richtung anfängt zu laufen.
Mobilspionage von den Ehepartnern
Hier entwickeln sich die meisten Diskussionen. Laut der Mehrheit ist die Beobachtung von Ehepartnern auch bei Verdacht nicht zulässig. Doch die Praxis zeigt, dass die Mehrheit es tut, obwohl sie dies behauptet.
Vielleicht liegt der Unterschied, ob diese Handlung als moralisch oder nicht zu verurteilen ist, darin, ob es um einen echten Verdacht oder einfach um den Wunsch, den anderen die ganze Zeit zu beobachten.
Im zweiten Fall ist es einfach nicht gesund, finde ich. Davon wird vor allem die Person, welche die Mobilspionage macht, sicherlich nach einiger Zeit verrückt. Deshalb würde ich es keinem empfehlen.
Außerdem ist es etwas, was eine Person, die unschuldig und ehrlich gegenüber dem Partner ist, in den meisten Fällen einfach nicht verzeihen. Die Versuchung, so etwas zu unternehmen, ist sehr groß, doch wahrscheinlich werden die Folgen für die beiden Seiten dann absolut fatal.
Wenn man jedoch sich praktisch sicher ist, dass der Ehepartner ein Betrüger ist und nur einen Nachweis braucht, um sich erfolgreich und zu eigenen Gunsten scheiden zu lassen, dann sehe ich daran nichts Unmoralisches. Das sehe ich als Kampf für das eigene Recht an!
